In den Bahnhöfen Basel SBB, Bern, Genève Cornavin, Lausanne, Luzern, St.Gallen, Winterthur, Zürich Hauptbahnhof und Zug wurden kleine Flächen für die ideelle Nutzung ausgeschieden und spezifisch vor Ort markiert. Die Nutzung dieser Flächen bedarf keiner Bewilligung.