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created: 2024-02-22T09:16
updated: 2024-11-01T22:03
Politische Rechte
Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern vom Volk. Sie sind ein Grundpfeiler der direkten Demokratie. Die Bundeskanzlei stellt bei Volksinitiativen das korrekte Verfahren sicher, von der Lancierung einer Initiative bis zur Volksabstimmung.
Im Sammelstadium Kanton Zürich Initiativdatenbank Stadt Zürich Amtsblatt - (Nach Rubrik "Volksinitiativen" Suchen)
Bundesgesetze und andere Erlasse der Bundesversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum nach Artikel 141 der Bundesverfassung. Die grosse Mehrheit dieser Erlasse treten in Kraft, ohne dass darüber vorher eine Volksabstimmung stattfindet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die eine Volksabstimmung wünschen, können jedoch das Referendum ergreifen. Das fakultative Referendum ist ein Grundpfeiler der direkten Demokratie. Die Bundeskanzlei informiert auf Wunsch die Urheberinnen und Urheber eines Referendums über die Modalitäten der Unterschriftensammlung; sie prüft nach Einreichung der Unterschriften, ob das Referendum zustande gekommen ist.
Vorlagen mit laufender Referendumsfrist Kanton Zürich Referendumsdatenbank
Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.
Bevor neue Gesetze verabschiedet werden, müssen die zuständigen Behörden verschiedene Organisationen aber auch interessierte Privatpersonen konsultieren: Sind die geplanten Änderungen inhaltlich richtig? Sind sie überhaupt machbar? Wird die Öffentlichkeit sie akzeptieren?
Geplant und Laufende Vernehmlassungen Demokratis bietet dir die Möglichkeit, bei Vernehmlassungen deine Meinung einzubringen.